top of page

AGB 

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

LW-Drones GmbH

Gassenacker 12, 8197 Rafz, Schweiz
info@lw-drones.ch | www.lw-drones.ch

1. Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) regeln sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen der LW-Drones GmbH, Gassenacker 12, 8197 Rafz, Schweiz (nachfolgend «LW-Drones GmbH»), und ihren Kunden für sämtliche angebotenen Waren und Dienstleistungen.

1.2 Diese AGB gelten insbesondere für:

  • den Verkauf von Drohnen, Zubehör, Ersatzteilen, Akkus und Ladegeräten;

  • den Verkauf von Software, digitalen Produkten und Lizenzen;

  • Reparatur-, Wartungs- und Serviceleistungen;

  • Schulungen, Einweisungen und Beratungsleistungen;

  • sämtliche Bestellungen über den Online-Shop, per E-Mail, Telefon oder im Direktverkauf.

1.3 Diese AGB gelten sowohl gegenüber Privatkunden als auch gegenüber Unternehmen, soweit für einzelne Kundengruppen keine besonderen schriftlichen Vereinbarungen getroffen wurden.

1.4 Mit der Aufgabe einer Bestellung, der Annahme eines Angebots oder der Inanspruchnahme einer Dienstleistung bestätigt der Kunde, diese AGB gelesen, verstanden und akzeptiert zu haben.

1.5 Abweichende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden keine Anwendung, auch wenn ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Sie gelten nur, wenn LW-Drones GmbH ihrer Geltung ausdrücklich und schriftlich zugestimmt hat.

1.6 Individuelle schriftliche Vereinbarungen zwischen LW-Drones GmbH und dem Kunden gehen diesen AGB vor. Im Übrigen bleiben diese AGB anwendbar.

 

2. Begriffsdefinitionen

2.1 Kunde ist jede natürliche oder juristische Person, die mit der LW-Drones GmbH einen Vertrag über Waren oder Dienstleistungen abschliesst.

2.2 Unternehmer ist ein Kunde, der bei Abschluss des Vertrages in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt.

2.3 Konsument ist eine natürliche Person, die den Vertrag zu Zwecken abschliesst, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.

2.4 Produkte umfassen sämtliche von der LW-Drones GmbH angebotenen Waren, insbesondere Drohnen, Fluggeräte, Zubehör, Akkus, Ladegeräte, Ersatzteile, Software, Firmware, Lizenzen und sonstige technische Komponenten.

2.5 Dienstleistungen umfassen insbesondere Reparaturen, Wartungen, Diagnosen, Schulungen, Einweisungen, Beratungen, Supportleistungen sowie technische Dienstleistungen.

2.6 Schriftlich bedeutet in diesen AGB jede Erklärung in Textform, insbesondere per Brief oder E-Mail, soweit das Gesetz keine strengere Form verlangt.

2.7 Auslandslieferungen
Lieferungen ausserhalb der Schweiz erfolgen ausschliesslich in die Mitgliedstaaten der Europäischen Union, sofern dies von der LW-Drones GmbH ausdrücklich angeboten oder schriftlich vereinbart wird. Der Kunde ist für die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden Einfuhr-, Zoll-, Steuer- und Nutzungsvorschriften verantwortlich, soweit diese nicht ausdrücklich von der LW-Drones GmbH übernommen werden.

 

3. Angebote und Vertragsabschluss

3.1 Sämtliche Angebote der LW-Drones GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

3.2 Die Darstellung von Produkten und Dienstleistungen im Online-Shop, in Preislisten, Prospekten, Katalogen oder sonstigen Werbemitteln stellt kein rechtlich bindendes Angebot dar, sondern eine unverbindliche Einladung zur Offertanfrage oder Bestellung.

3.3 Mit der Aufgabe einer Bestellung gibt der Kunde ein verbindliches Angebot zum Abschluss eines Kauf- oder Dienstleistungsvertrages ab.

3.4 Der Vertrag kommt erst zustande, wenn die LW-Drones GmbH die Bestellung schriftlich bestätigt, eine Rechnung ausstellt, den Versand der Ware veranlasst oder mit der Ausführung der vereinbarten Dienstleistung beginnt.

3.5 Die automatische Bestätigung des Eingangs einer Bestellung stellt noch keine Annahme des Vertrages dar.

3.6 Offensichtliche Schreib-, Druck-, Rechen-, Kalkulations- oder Übermittlungsfehler berechtigen die LW-Drones GmbH zur Berichtigung oder zum Rücktritt vom Vertrag, sofern dem Kunden hierdurch keine zwingenden gesetzlichen Ansprüche zustehen.

3.7 Technische Änderungen, Modelländerungen, Farbabweichungen sowie Änderungen des Lieferumfangs durch den Hersteller bleiben vorbehalten, sofern dadurch die Funktion oder der vertragsgemässe Gebrauch des Produktes nicht wesentlich beeinträchtigt wird.

3.8 Angaben zu technischen Daten, Abbildungen, Gewichten, Massen, Reichweiten, Flugzeiten, Traglasten, Akkulaufzeiten oder Leistungswerten beruhen auf Herstellerangaben. Sie gelten als Richtwerte und stellen keine zugesicherten Eigenschaften dar, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich zugesichert wurden.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

4.1.1 Sämtliche Preise verstehen sich in Schweizer Franken (CHF).

4.1.2 Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, verstehen sich sämtliche Preise inklusive der gesetzlichen Schweizer Mehrwertsteuer sowie exklusive Versand-, Transport-, Verpackungs-, Zoll- und allfälliger weiterer Nebenkosten.

4.1.3 Für Lieferungen ausserhalb der Schweiz können zusätzliche Steuern, Zölle, Einfuhrabgaben oder Gebühren anfallen. Diese gehen, soweit gesetzlich zulässig, zulasten des Kunden.

4.1.4 Massgebend sind ausschliesslich die in der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Rechnung ausgewiesenen Preise.

 

4.2 Zahlungsarten

Die LW-Drones GmbH akzeptiert insbesondere folgende Zahlungsmittel:

  • Banküberweisung (Vorkasse)

  • Kreditkarte

  • Debitkarte

  • Barzahlung bei Abholung (nach vorgängiger Vereinbarung)

  • Zahlung auf Rechnung (für freigegebene Bestandskunden)

Die LW-Drones GmbH behält sich das Recht vor, einzelne Zahlungsarten im Einzelfall auszuschliessen oder nur gegen Vorauszahlung zu liefern.

 

4.3 Neukunden

4.3.1 Erstbestellungen von Neukunden erfolgen grundsätzlich ausschliesslich gegen vollständige Vorauszahlung.

4.3.2 Die Ware wird erst nach vollständigem Zahlungseingang ausgeliefert oder zur Abholung bereitgestellt.

 

4.4 Online-Shop

4.4.1 Bestellungen über den Online-Shop sind ausschliesslich gegen sofortige Zahlung mittels der angebotenen Zahlungsarten möglich.

4.4.2 Ein Versand auf Rechnung über den Online-Shop erfolgt grundsätzlich nicht.

 

4.5 Bestandskunden

4.5.1 Geschäftskunden sowie von der LW-Drones GmbH freigegebene Bestandskunden können nach schriftlicher Vereinbarung gegen Rechnung beliefert werden.

4.5.2 Die Zahlungsfrist beträgt 10 Kalendertage ab Rechnungsdatum, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

4.5.3 Ein Anspruch auf Lieferung gegen Rechnung besteht nicht. Die Entscheidung hierüber liegt ausschliesslich bei der LW-Drones GmbH.

4.5.4 Die LW-Drones GmbH ist jederzeit berechtigt, auch bei bestehenden Kunden Vorauszahlung, Teilvorauszahlung oder geeignete Sicherheiten zu verlangen, insbesondere bei hohen Auftragswerten, Zahlungsverzug, Bonitätszweifeln oder wesentlichen Änderungen der wirtschaftlichen Verhältnisse des Kunden.

 

4.6 Zahlungsverzug

4.6.1 Nach Ablauf der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung in Verzug, sofern gesetzlich keine Mahnung erforderlich ist.

4.6.2 Während des Verzugs ist die LW-Drones GmbH berechtigt, einen Verzugszins von 5 % pro Jahr gemäss Art. 104 OR zu verlangen.

4.6.3 Zusätzlich können angemessene Mahn-, Inkasso- sowie weitere durch den Zahlungsverzug verursachte Kosten in Rechnung gestellt werden, soweit diese tatsächlich entstanden und gesetzlich zulässig sind.

4.6.4 Bei Zahlungsverzug ist die LW-Drones GmbH berechtigt, sämtliche noch ausstehenden Lieferungen, Reparaturen, Serviceleistungen oder Schulungen bis zur vollständigen Begleichung aller offenen Forderungen zurückzuhalten.

 

4.7 Verrechnung

Der Kunde ist zur Verrechnung eigener Forderungen mit Forderungen der LW-Drones GmbH nur berechtigt, wenn diese rechtskräftig festgestellt oder von der LW-Drones GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.

 

5. Eigentumsvorbehalt

5.1 Sämtliche gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis Eigentum der LW-Drones GmbH.

5.2 Eintragung des Eigentumsvorbehalts

5.2.1 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, den Eigentumsvorbehalt gemäss Art. 715 des Schweizerischen Zivilgesetzbuches (ZGB) in das zuständige Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen.

5.2.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche hierfür erforderlichen Mitwirkungshandlungen unverzüglich vorzunehmen sowie die für die Eintragung notwendigen Erklärungen abzugeben.

5.2.3 Die im Zusammenhang mit der Eintragung des Eigentumsvorbehalts entstehenden Kosten trägt der Kunde, soweit gesetzlich zulässig.

5.3 Sorgfaltspflichten des Kunden

5.3.1 Bis zum vollständigen Eigentumsübergang hat der Kunde die Ware sorgfältig zu behandeln, ordnungsgemäss zu lagern und vor Verlust, Beschädigung, Diebstahl sowie dem Zugriff unberechtigter Dritter zu schützen.

5.3.2 Der Kunde hat die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts in einem ordnungsgemässen und funktionsfähigen Zustand zu erhalten.

5.4 Verfügungen über die Ware

5.4.1 Der Kunde ist ohne vorgängige schriftliche Zustimmung der LW-Drones GmbH nicht berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zu verpfänden, sicherungsweise zu übereignen oder anderweitig mit Rechten Dritter zu belasten.

5.5 Der Kunde hat die LW-Drones GmbH unverzüglich schriftlich zu informieren, wenn Dritte auf die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware zugreifen oder Ansprüche geltend machen, insbesondere im Rahmen von Betreibungen, Pfändungen oder Konkursverfahren.

5.6 Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder verletzt er wesentliche Vertragspflichten, ist die LW-Drones GmbH – soweit gesetzlich zulässig – berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware zu verlangen. Weitergehende gesetzliche Ansprüche bleiben vorbehalten.

5.7 Kosten, die der LW-Drones GmbH im Zusammenhang mit der Durchsetzung des Eigentumsvorbehalts oder der Rücknahme der Ware entstehen, trägt der Kunde, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

6. Lieferung, Versand und Gefahrübergang

6.1 Liefergebiet

6.1.1 Lieferungen erfolgen grundsätzlich innerhalb der Schweiz und des Fürstentums Liechtenstein.

6.1.2 Lieferungen in Mitgliedstaaten der Europäischen Union erfolgen ausschliesslich nach vorheriger Vereinbarung und vorbehaltlich der geltenden Export-, Zoll- und Einfuhrbestimmungen.

 

6.2 Lieferung

6.2.1 Die Lieferung erfolgt nach Wahl der LW-Drones GmbH durch ein geeignetes Transportunternehmen, durch den Hersteller, durch persönliche Übergabe oder durch Abholung am Geschäftssitz.

6.2.2 Die Wahl der Versandart bleibt der LW-Drones GmbH vorbehalten, sofern keine anderslautende schriftliche Vereinbarung besteht.

6.2.3 Teillieferungen sind zulässig, sofern sie für den Kunden zumutbar sind und keine berechtigten Interessen des Kunden entgegenstehen.

 

6.3 Lieferfristen

6.3.1 Liefertermine und Lieferfristen gelten nur dann als verbindlich, wenn sie von der LW-Drones GmbH ausdrücklich schriftlich als verbindlich bestätigt wurden.

6.3.2 Sämtliche übrigen Lieferangaben gelten als unverbindliche Richtwerte.

6.3.3 Lieferfristen beginnen frühestens nach vollständigem Zahlungseingang sowie nach Eingang sämtlicher für die Ausführung erforderlichen Angaben oder Unterlagen des Kunden.

 

6.4 Lieferverzögerungen

6.4.1 Lieferverzögerungen aufgrund von Umständen, welche die LW-Drones GmbH nicht zu vertreten hat, verlängern die Lieferfrist angemessen.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Lieferverzögerungen des Herstellers

  • fehlende Verfügbarkeit von Produkten oder Ersatzteilen

  • Transport- oder Logistikprobleme

  • Zollverzögerungen

  • Import- oder Exportbeschränkungen

  • behördliche Massnahmen

  • Streiks

  • Naturereignisse

  • Pandemien

  • Krieg oder vergleichbare Ereignisse

  • Ausfälle von IT- oder Kommunikationssystemen

6.4.2 Dauern solche Umstände länger als drei Monate an, sind beide Vertragsparteien berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten. Bereits erbrachte Leistungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen abzurechnen.

 

6.5 Gefahrübergang

6.5.1 Nutzen und Gefahr gehen, soweit gesetzlich zulässig, mit der Übergabe der Ware an den Kunden oder an das ausführende Transportunternehmen auf den Kunden über.

6.5.2 Verzögert sich die Übergabe oder der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, gehen Nutzen und Gefahr mit der Versandbereitschaft auf den Kunden über.

6.6 Versandkosten

6.6.1 Versand-, Verpackungs-, Transport-, Versicherungs-, Zoll- und Einfuhrkosten werden dem Kunden gemäss Angebot, Auftragsbestätigung oder Rechnung belastet, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

6.7 Annahmeverzug

6.7.1 Verweigert der Kunde die Annahme der Ware oder verzögert sich die Auslieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, ist die LW-Drones GmbH berechtigt:

  • die Ware auf Kosten und Gefahr des Kunden einzulagern;

  • angemessene Lager- und Verwaltungskosten zu berechnen;

  • nach erfolgloser Nachfristsetzung vom Vertrag zurückzutreten und Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen zu verlangen.

 

6.8 Transportschäden

6.8.1 Offensichtliche Transportschäden oder Fehlmengen sind unmittelbar bei Erhalt der Sendung gegenüber dem Transportdienstleister zu beanstanden und der LW-Drones GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

6.8.2 Die gesetzlichen Gewährleistungsrechte des Kunden bleiben hiervon unberührt.

 

7. Prüfung der Ware, Mängelrüge und Abnahme

7.1 Prüfungspflicht

7.1.1 Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Ware sowie erbrachte Dienstleistungen unmittelbar nach Erhalt beziehungsweise nach Abschluss der Leistung auf Vollständigkeit, Identität und erkennbare Mängel zu prüfen.

7.1.2 Transportschäden sind nach Möglichkeit unmittelbar bei der Warenannahme gegenüber dem Transportunternehmen zu beanstanden und der LW-Drones GmbH unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

 

7.2 Mängelrüge

7.2.1 Offensichtliche Mängel sind der LW-Drones GmbH innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Erhalt der Ware oder nach Abschluss der Dienstleistung schriftlich mitzuteilen.

7.2.2 Versteckte Mängel, die bei der ordnungsgemässen Prüfung nicht erkennbar waren, sind der LW-Drones GmbH unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich anzuzeigen.

7.2.3 Die Mängelanzeige hat den festgestellten Mangel möglichst genau zu beschreiben und, soweit zumutbar, durch Fotos, Videos oder andere geeignete Nachweise zu dokumentieren.

 

7.3 Rücksendung mangelhafter Ware

7.3.1 Beanstandete Ware darf nur nach vorgängiger Zustimmung der LW-Drones GmbH zurückgesendet werden.

7.3.2 Die Rücksendung erfolgt nach den Weisungen der LW-Drones GmbH. Der Kunde hat die Ware transportsicher zu verpacken.

7.3.3 Bis zur Klärung des Mangels darf die Ware nur weiter benutzt werden, soweit dies zur Schadensminderung erforderlich oder dem Kunden zumutbar ist.

 

7.4 Untersuchungsrecht

7.4.1 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, die beanstandete Ware selbst oder durch den Hersteller beziehungsweise eine autorisierte Fachwerkstatt untersuchen zu lassen.

7.4.2 Ergibt die Prüfung, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, kann die LW-Drones GmbH dem Kunden die tatsächlich entstandenen Prüf-, Diagnose-, Transport- und Bearbeitungskosten in Rechnung stellen. Der Kunde wird darüber vorab informiert.

 

7.5 Abnahme

7.5.1 Reparatur-, Service- und Werkstattleistungen gelten als abgenommen, sofern der Kunde nicht innerhalb von fünf (5) Werktagen nach Mitteilung der Fertigstellung schriftlich erhebliche Mängel rügt.

7.5.2 Nimmt der Kunde die fertiggestellte Leistung in Gebrauch, gilt diese hinsichtlich erkennbarer Mängel als abgenommen, sofern nicht zwingende gesetzliche Bestimmungen entgegenstehen.

 

8. Freiwilliges Rückgaberecht

8.1 Freiwillige Leistung

8.1.1 Die LW-Drones GmbH gewährt ihren Kunden freiwillig ein Rückgaberecht gemäss den nachfolgenden Bestimmungen. Dieses Rückgaberecht stellt eine freiwillige Kulanzleistung dar und begründet keinen gesetzlichen Anspruch.

8.1.2 Gesetzliche Gewährleistungsansprüche bleiben von diesem Rückgaberecht unberührt.

 

8.2 Rückgabefrist

8.2.1 Die Rückgabe von Produkten ist innerhalb von 30 Kalendertagen nach Erhalt der Ware möglich.

8.2.2 Massgebend ist der Eingang der schriftlichen Rückgabeanmeldung bei der LW-Drones GmbH.

 

8.3 Voraussetzungen

Eine Rückgabe wird nur akzeptiert, wenn sämtliche nachfolgenden Voraussetzungen erfüllt sind:

  • das Produkt befindet sich in einem neuwertigen Zustand;

  • es wurde nicht dauerhaft in Betrieb genommen oder verwendet;

  • sämtliche Originalverpackungen, Zubehörteile, Dokumentationen und Schutzfolien sind vollständig vorhanden;

  • das Produkt weist keine Beschädigungen oder Gebrauchsspuren auf;

  • die Ware wurde fachgerecht gelagert und behandelt.

 

8.4 Vom Rückgaberecht ausgeschlossen

Vom freiwilligen Rückgaberecht ausgeschlossen sind insbesondere:

  • kundenspezifisch konfigurierte oder angefertigte Produkte;

  • speziell für den Kunden beschaffte Waren (Sonderbestellungen);

  • geöffnete oder benutzte Akkus;

  • Batterien und sicherheitsrelevante Energiespeicher;

  • Software, Lizenzschlüssel und digitale Produkte nach Aktivierung oder Download;

  • aktivierte Drohnen oder Geräte;

  • geöffnete Hygiene- oder Verbrauchsartikel;

  • Ersatzteile, welche bereits montiert oder verwendet wurden;

  • Produkte mit entfernten oder beschädigten Seriennummern oder Garantiesiegeln;

  • Produkte, die aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht mehr als Neuware verkauft werden können.

 

8.5 Rückgabeprozess

8.5.1 Rücksendungen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung der LW-Drones GmbH.

8.5.2 Die Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden, sofern kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.

8.5.3 Die Ware ist transportsicher und vollständig verpackt zurückzusenden.

 

8.6 Prüfung der Rücksendung

8.6.1 Nach Eingang der Ware prüft die LW-Drones GmbH deren Zustand.

8.6.2 Entspricht die Rücksendung den Voraussetzungen dieser AGB, erfolgt eine Rückerstattung des Kaufpreises.

8.6.3 Versand-, Transport-, Montage-, Installations- sowie allfällige Servicekosten werden nicht zurückerstattet.

 

8.7 Wertminderung

8.7.1 Weist die zurückgesandte Ware Gebrauchsspuren, Beschädigungen oder eine Wertminderung auf, ist die LW-Drones GmbH berechtigt, eine angemessene Wertminderung vom Rückerstattungsbetrag abzuziehen oder die Rücknahme abzulehnen.

 

8.8 Aktivierung von DJI-Produkten

8.8.1 Produkte, welche bereits aktiviert, registriert oder mit einem Benutzerkonto verknüpft wurden, sind vom freiwilligen Rückgaberecht ausgeschlossen, sofern nicht ein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.

 

9. Gesetzliche Gewährleistung

9.1 Umfang der Gewährleistung

9.1.1 Die LW-Drones GmbH gewährleistet, dass die gelieferten Produkte zum Zeitpunkt des Gefahrübergangs frei von Material-, Fabrikations- und Rechtsmängeln sind.

9.1.2 Die Gewährleistung richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizer Obligationenrechts, soweit in diesen AGB nichts anderes vereinbart ist und dies gesetzlich zulässig ist.

 

9.2 Gewährleistungsfrist

9.2.1 Für fabrikneue Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist 24 Monate ab Übergabe der Ware an den Kunden.

9.2.2 Für gebrauchte Produkte beträgt die Gewährleistungsfrist 12 Monate, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

9.2.3 Für Ersatzteile, die im Rahmen einer Reparatur eingebaut werden, gilt eine Gewährleistungsfrist von 12 Monaten auf das eingebaute Ersatzteil, soweit gesetzlich zulässig.

 

9.3 Gewährleistungsansprüche

Liegt ein Gewährleistungsfall vor, entscheidet die LW-Drones GmbH nach ihrer Wahl über eine der folgenden Massnahmen:

  • fachgerechte Nachbesserung (Reparatur);

  • Ersatzlieferung eines gleichwertigen Produkts;

  • angemessene Minderung des Kaufpreises;

  • Rückabwicklung des Kaufvertrages, sofern eine Reparatur oder Ersatzlieferung nicht möglich oder unverhältnismässig ist.

Ein Anspruch auf eine bestimmte Art der Gewährleistung besteht nicht.

 

9.4 Ausschluss der Gewährleistung

Von der gesetzlichen Gewährleistung ausgeschlossen sind insbesondere Schäden oder Mängel, die zurückzuführen sind auf:

  • unsachgemässe Bedienung oder Verwendung;

  • Missachtung der Betriebs-, Wartungs- oder Sicherheitsvorschriften;

  • fehlende oder mangelhafte Wartung;

  • normalen Verschleiss;

  • Unfälle, Stürze oder äussere Einwirkungen;

  • höhere Gewalt;

  • Verwendung nicht freigegebener Akkus, Ladegeräte, Ersatzteile oder Zubehör;

  • eigenmächtige Reparaturen, Umbauten oder technische Veränderungen;

  • Eingriffe durch nicht autorisierte Werkstätten;

  • Software- oder Firmwaremanipulationen;

  • Verwendung ausserhalb der vom Hersteller vorgesehenen Spezifikationen;

  • Korrosion, Feuchtigkeit, Schmutz oder chemische Einwirkungen;

  • unsachgemässe Lagerung oder Transport nach der Übergabe.

 

9.5 Akkus und Verschleissteile

9.5.1 Akkus, Batterien, Propeller, Reifen, Dichtungen, Filter sowie sonstige Verschleissteile unterliegen einem natürlichen Verschleiss.

9.5.2 Eine alters- oder nutzungsbedingte Verringerung der Akkukapazität oder der Leistungsfähigkeit stellt keinen Gewährleistungsmangel dar.

9.5.3 Die Beurteilung erfolgt unter Berücksichtigung der Herstellervorgaben.

 

9.6 Herstellerprüfung

9.6.1 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, beanstandete Produkte zur technischen Prüfung oder Reparatur an den Hersteller oder an einen autorisierten Servicepartner weiterzuleiten.

9.6.2 Die Dauer einer solchen Prüfung oder Reparatur verlängert die Bearbeitungszeit entsprechend.

 

9.7 Kein Gewährleistungsfall

Ergibt die technische Prüfung, dass kein Gewährleistungsfall vorliegt, ist die LW-Drones GmbH berechtigt, die tatsächlich entstandenen Diagnose-, Prüf-, Transport- und Bearbeitungskosten in Rechnung zu stellen. Der Kunde wird vor Durchführung kostenpflichtiger Arbeiten entsprechend informiert.

 

9.8 Datensicherung

Vor der Einsendung eines Produktes zur Reparatur oder Gewährleistungsprüfung hat der Kunde sämtliche Daten eigenständig zu sichern. Die LW-Drones GmbH übernimmt keine Haftung für Datenverluste, soweit diese nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

 

9.9 Weitergehende Ansprüche

Weitergehende Ansprüche aus Gewährleistung, insbesondere Schadenersatzansprüche, richten sich ausschliesslich nach Artikel 10 (Haftung) dieser AGB.

 

10. Herstellergarantie

10.1 Allgemeines

10.1.1 Soweit für ein Produkt eine Herstellergarantie besteht, handelt es sich um eine freiwillige Leistung des jeweiligen Herstellers.

10.1.2 Die Herstellergarantie besteht unabhängig von den gesetzlichen Gewährleistungsrechten des Kunden. Diese werden durch die Herstellergarantie weder eingeschränkt noch ersetzt.

 

10.2 Umfang der Herstellergarantie

10.2.1 Umfang, Dauer und Voraussetzungen einer Herstellergarantie richten sich ausschliesslich nach den Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

10.2.2 Die LW-Drones GmbH übernimmt keine eigene Garantie, sofern diese nicht ausdrücklich schriftlich zugesichert wurde.

 

10.3 Garantieabwicklung

10.3.1 Die Garantieabwicklung kann nach Wahl der LW-Drones GmbH über den Hersteller, einen autorisierten Servicepartner oder die LW-Drones GmbH erfolgen.

10.3.2 Der Kunde hat die für die Garantieabwicklung erforderlichen Informationen und Unterlagen, insbesondere den Kaufnachweis sowie gegebenenfalls Seriennummern oder Registrierungsdaten, bereitzustellen.

 

10.4 Garantieausschlüsse

Von einer Herstellergarantie können insbesondere ausgeschlossen sein:

  • normaler Verschleiss;

  • Verbrauchs- und Verschleissteile;

  • Akkus mit alters- oder nutzungsbedingtem Kapazitätsverlust;

  • unsachgemässe Verwendung;

  • Sturz-, Unfall- oder Wasserschäden;

  • äussere Beschädigungen;

  • Veränderungen oder Reparaturen durch nicht autorisierte Personen;

  • Verwendung nicht freigegebener Komponenten oder Software;

  • Schäden infolge höherer Gewalt.

Massgebend sind die Garantiebedingungen des jeweiligen Herstellers.

 

10.5 Bearbeitungszeit

Die Dauer einer Garantieprüfung oder Garantieleistung richtet sich nach den Bearbeitungszeiten des jeweiligen Herstellers oder autorisierten Servicepartners. Die LW-Drones GmbH übernimmt keine Gewähr für bestimmte Bearbeitungs- oder Reparaturfristen.

 

10.6 Transport

Soweit die Garantiebedingungen nichts anderes vorsehen, trägt der Kunde die Kosten und das Risiko der Einsendung des Produktes an die LW-Drones GmbH oder den vom Hersteller benannten Servicepartner.

 

10.7 Kosten ausserhalb der Garantie

Ergibt die Prüfung, dass kein Garantiefall vorliegt oder die Herstellergarantie ausgeschlossen ist, informiert die LW-Drones GmbH den Kunden vor der Durchführung kostenpflichtiger Arbeiten über die voraussichtlichen Kosten. Reparaturen werden erst nach Zustimmung des Kunden ausgeführt, sofern keine anderslautende Vereinbarung besteht.

 

10.8 Freiwillige Kulanzleistungen

Freiwillige Kulanzleistungen der LW-Drones GmbH oder des Herstellers erfolgen ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und begründen keinen Anspruch auf zukünftige gleichartige Leistungen.

 

11. Reparatur-, Service- und Werkstattleistungen

11.1 Geltungsbereich

11.1.1 Dieser Artikel gilt für sämtliche Reparatur-, Wartungs-, Diagnose-, Service-, Montage-, Kalibrierungs- sowie sonstige technische Dienstleistungen der LW-Drones GmbH.

11.1.2 Sämtliche Arbeiten werden nach dem zum Zeitpunkt der Leistungserbringung geltenden Stand der Technik sowie nach den Herstellervorgaben durchgeführt, soweit diese anwendbar sind.

 

11.2 Kostenvoranschläge

11.2.1 Kostenvoranschläge sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.

11.2.2 Ergibt sich während der Reparatur, dass zusätzliche Arbeiten erforderlich sind oder die veranschlagten Kosten erheblich überschritten werden, informiert die LW-Drones GmbH den Kunden vor der Ausführung dieser Arbeiten.

11.2.3 Diagnosen, Fehlersuchen und Kostenvoranschläge können kostenpflichtig sein. Der Kunde wird vorab über allfällige Kosten informiert.

 

11.3 Durchführung der Arbeiten

11.3.1 Die LW-Drones GmbH entscheidet nach fachlichem Ermessen über Art und Umfang der erforderlichen Reparatur- oder Servicearbeiten.

11.3.2 Sofern technisch oder wirtschaftlich sinnvoll, dürfen gleichwertige Originalersatzteile oder vom Hersteller freigegebene Ersatzteile verwendet werden.

11.3.3 Der Austausch kompletter Baugruppen ist zulässig, wenn eine wirtschaftliche Reparatur einzelner Komponenten nicht möglich oder unverhältnismässig ist.

 

11.4 Bearbeitungszeit

11.4.1 Angaben zu Reparatur- oder Servicezeiten sind unverbindliche Richtwerte, sofern keine schriftlich bestätigten Termine vereinbart wurden.

11.4.2 Verzögerungen aufgrund fehlender Ersatzteile, Herstellerentscheidungen, Transportproblemen oder anderer Umstände ausserhalb des Einflussbereichs der LW-Drones GmbH verlängern die Bearbeitungszeit angemessen.

 

11.5 Datensicherung

11.5.1 Der Kunde ist verpflichtet, vor der Übergabe eines Gerätes sämtliche Daten, Einstellungen und Konfigurationen eigenständig zu sichern.

11.5.2 Die LW-Drones GmbH übernimmt keine Haftung für den Verlust von Daten, Konfigurationen, Flugprotokollen, Benutzerkonten oder sonstigen digitalen Inhalten, sofern der Verlust nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde.

 

11.6 Freigabe kostenpflichtiger Arbeiten

11.6.1 Kostenpflichtige Reparaturen oder Zusatzarbeiten werden grundsätzlich erst nach Zustimmung des Kunden durchgeführt.

11.6.2 Davon ausgenommen sind geringfügige Zusatzarbeiten, die für eine fachgerechte Reparatur zwingend erforderlich sind und deren Kosten 10 % des ursprünglich bestätigten Reparaturbetrages oder CHF 100.– (je nachdem, welcher Betrag höher ist) nicht überschreiten.

 

11.7 Funktionsprüfung

11.7.1 Nach Abschluss der Arbeiten kann die LW-Drones GmbH eine Funktionsprüfung durchführen.

11.7.2 Soweit erforderlich, darf hierzu ein Testbetrieb oder ein kurzer Probeflug unter kontrollierten Bedingungen durchgeführt werden.

 

11.8 Nicht reparierbare Geräte

11.8.1 Stellt sich während der Diagnose heraus, dass eine Reparatur technisch nicht möglich oder wirtschaftlich nicht sinnvoll ist, informiert die LW-Drones GmbH den Kunden.

11.8.2 Bereits entstandene Diagnose-, Prüf- und Transportkosten bleiben geschuldet, sofern der Kunde vorab über deren Kostenpflicht informiert wurde.

 

11.9 Rückgabe der Geräte

11.9.1 Nach Abschluss der Arbeiten wird der Kunde über die Fertigstellung informiert.

11.9.2 Die Übergabe erfolgt nach vollständiger Bezahlung sämtlicher offenen Forderungen, soweit gesetzlich zulässig.

 

12. Verwendung kundeneigener Ersatzteile

12.1 Grundsatz

12.1.1 Die LW-Drones GmbH verwendet für Reparaturen grundsätzlich ausschliesslich Originalersatzteile des Herstellers oder von diesem freigegebene Ersatzteile.

 

12.2 Kundeneigene Ersatzteile

12.2.1 Der Einbau von durch den Kunden bereitgestellten Ersatzteilen erfolgt nur nach ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der LW-Drones GmbH.

12.2.2 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, den Einbau kundeneigener Ersatzteile ohne Angabe von Gründen abzulehnen.

 

12.3 Gewährleistung

12.3.1 Für kundeneigene Ersatzteile übernimmt die LW-Drones GmbH weder eine Gewährleistung noch eine Herstellergarantie.

12.3.2 Die Gewährleistung der LW-Drones GmbH beschränkt sich in diesen Fällen ausschliesslich auf die fachgerechte Ausführung der vereinbarten Montagearbeiten.

 

12.4 Folgeschäden

12.4.1 Die LW-Drones GmbH haftet nicht für Schäden, Funktionsstörungen oder Folgeschäden, die unmittelbar oder mittelbar auf kundeneigene Ersatzteile oder deren Qualität, Kompatibilität oder Eignung zurückzuführen sind, soweit gesetzlich zulässig.

 

12.5 Nachträgliche Mängel

12.5.1 Ergibt sich während der Reparatur oder nach dem Einbau, dass das kundeneigene Ersatzteil mangelhaft, ungeeignet oder nicht kompatibel ist, trägt der Kunde sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten.

 

12.6 Herkunft der Ersatzteile

12.6.1 Die LW-Drones GmbH ist nicht verpflichtet, Ersatzteile unbekannter Herkunft oder ohne nachvollziehbaren Herkunftsnachweis einzubauen.

12.6.2 Die LW-Drones GmbH kann den Einbau von gebrauchten, beschädigten, sicherheitsrelevanten oder nicht vom Hersteller freigegebenen Ersatzteilen ablehnen.

 

12.7 Flugsicherheitsrelevante Bauteile

12.7.1 Aus Gründen der Flugsicherheit behält sich die LW-Drones GmbH vor, den Einbau oder die Wiederverwendung sicherheitsrelevanter Bauteile abzulehnen, wenn deren technischer Zustand oder Herkunft nicht zweifelsfrei festgestellt werden kann.

12.7.2 Hierzu zählen insbesondere, jedoch nicht abschliessend:

  • Propeller

  • Propellerhalterungen

  • Motoren

  • ESC

  • Flugsteuerungen

  • Akkus

  • Ladegeräte

  • Flugrahmen

  • RTK-Komponenten

  • Fallschirmsysteme

  • Traglastsysteme

  • sicherheitsrelevante Schraubverbindungen

13. Flugsicherheit und sicherheitsrelevante Arbeiten

13.1 Grundsatz

13.1.1 Die LW-Drones GmbH führt sämtliche Arbeiten an Luftfahrzeugen und deren Komponenten nach bestem Fachwissen sowie unter Beachtung der geltenden Herstellervorgaben und der anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen durch.

13.1.2 Die Sicherheit des Flugbetriebs hat bei sämtlichen Arbeiten oberste Priorität.

 

13.2 Sicherheitsrelevante Mängel

13.2.1 Stellt die LW-Drones GmbH im Rahmen einer Reparatur, Wartung oder technischen Prüfung Mängel fest, welche die Flugsicherheit beeinträchtigen können, wird der Kunde darüber informiert.

13.2.2 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, die Behebung solcher Mängel zu empfehlen und den Kunden auf mögliche Risiken hinzuweisen.

 

13.3 Ablehnung sicherheitsgefährdender Arbeiten

13.3.1 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, Arbeiten abzulehnen, wenn diese nach fachlicher Beurteilung:

  • gegen gesetzliche Vorschriften verstossen,

  • den Herstellervorgaben widersprechen,

  • die Flugsicherheit beeinträchtigen,

  • zu einer Gefährdung von Personen oder Sachwerten führen können,

  • die Betriebssicherheit des Luftfahrzeugs erheblich beeinträchtigen würden.

 

13.4 Manipulationen

13.4.1 Die LW-Drones GmbH übernimmt keine Verantwortung für Luftfahrzeuge oder Komponenten, welche nach Abschluss der Arbeiten durch Dritte verändert, umgebaut, manipuliert oder mit nicht freigegebenen Komponenten versehen wurden.

 

13.5 Herausgabe des Luftfahrzeugs

13.5.1 Stellt der Kunde trotz schriftlichem Hinweis sicherheitsrelevante Mängel nicht beheben oder verlangt ausdrücklich eine Auslieferung ohne empfohlene Instandsetzung, kann die LW-Drones GmbH die Herausgabe des Luftfahrzeugs ablehnen, soweit eine gesetzliche Grundlage hierfür besteht.

13.5.2 Besteht keine gesetzliche Grundlage für eine Zurückbehaltung, erfolgt die Herausgabe gegen schriftliche Bestätigung des Kunden, dass er über die festgestellten sicherheitsrelevanten Mängel informiert wurde. Zwingende gesetzliche Pflichten bleiben vorbehalten.

 

13.6 Gesetzliche Betreiberverantwortung

13.6.1 Die Verantwortung für den sicheren Betrieb des Luftfahrzeugs liegt nach der Übergabe ausschliesslich beim Betreiber beziehungsweise Fernpiloten.

13.6.2 Die Durchführung einer Reparatur oder Wartung durch die LW-Drones GmbH entbindet den Betreiber nicht von seiner Pflicht, das Luftfahrzeug vor jedem Einsatz auf seine Betriebssicherheit zu überprüfen.

 

14. Schulungen, Beratungen und technische Dienstleistungen

14.1 Geltungsbereich

14.1.1 Dieser Artikel gilt für sämtliche von der LW-Drones GmbH angebotenen Schulungen, Einweisungen, Beratungen, Demonstrationen, technische Unterstützung sowie sonstige Dienstleistungen.

 

14.2 Durchführung

14.2.1 Schulungen und Beratungen werden nach bestem Fachwissen sowie unter Berücksichtigung der zum Zeitpunkt der Durchführung geltenden gesetzlichen Vorschriften, Herstellerinformationen und technischen Standards durchgeführt.

14.2.2 Die LW-Drones GmbH behält sich vor, Inhalte anzupassen, sofern dies aufgrund technischer, gesetzlicher oder organisatorischer Änderungen erforderlich ist.

 

14.3 Mitwirkungspflicht

14.3.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche für die Durchführung der Dienstleistung erforderlichen Informationen vollständig und wahrheitsgemäss bereitzustellen.

14.3.2 Verzögerungen oder Mehraufwendungen, welche durch unrichtige, unvollständige oder verspätet übermittelte Informationen entstehen, gehen zulasten des Kunden.

 

14.4 Schulungserfolg

14.4.1 Die Teilnahme an einer Schulung oder Beratung begründet keinen Anspruch auf den erfolgreichen Abschluss einer Prüfung, den Erhalt einer behördlichen Bewilligung oder die Erteilung einer Betriebs- oder Flugbewilligung.

14.4.2 Entscheidungen von Behörden, insbesondere des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL) oder anderer zuständiger Behörden, liegen ausserhalb des Einflussbereichs der LW-Drones GmbH.

 

14.5 Verantwortung des Kunden

14.5.1 Der Kunde bleibt jederzeit selbst verantwortlich für:

  • die Einhaltung sämtlicher gesetzlichen Vorschriften;

  • den sicheren Betrieb seiner Luftfahrzeuge;

  • die Einholung erforderlicher Bewilligungen;

  • die Einhaltung der Herstellervorgaben.

 

14.6 Unterlagen

14.6.1 Sämtliche im Rahmen von Schulungen oder Beratungen abgegebenen Unterlagen dienen ausschliesslich der Information.

14.6.2 Sie ersetzen weder gesetzliche Vorschriften noch behördliche Weisungen oder Herstellerdokumentationen.

 

14.7 Änderungen der Rechtslage

14.7.1 Gesetzliche Vorschriften, behördliche Anforderungen sowie Herstellervorgaben können sich jederzeit ändern.

14.7.2 Die LW-Drones GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass Schulungsunterlagen oder Beratungsergebnisse dauerhaft den jeweils aktuellen gesetzlichen oder technischen Anforderungen entsprechen.

 

14.8 Urheberrecht

14.8.1 Sämtliche Schulungsunterlagen, Präsentationen, Handbücher, Checklisten, Formulare, Grafiken, Videos und sonstigen durch die LW-Drones GmbH erstellten Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt.

14.8.2 Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der LW-Drones GmbH dürfen diese weder vervielfältigt, veröffentlicht, verändert, an Dritte weitergegeben noch für kommerzielle Zwecke verwendet werden.

 

15. Software, Firmware und digitale Inhalte

15.1 Geltungsbereich

15.1.1 Dieser Artikel gilt für sämtliche durch die LW-Drones GmbH gelieferten oder bereitgestellten Softwareprodukte, Firmware, digitale Inhalte, Lizenzschlüssel, Freischaltungen sowie sonstige digitale Leistungen.

 

15.2 Nutzungsrechte

15.2.1 Soweit nichts anderes vereinbart ist, erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an der jeweiligen Software oder dem digitalen Inhalt.

15.2.2 Sämtliche Urheber-, Marken-, Lizenz- und sonstigen Schutzrechte verbleiben beim jeweiligen Rechteinhaber.

 

15.3 Herstellerbedingungen

15.3.1 Für Software, Firmware und Cloud-Dienste von Drittanbietern gelten zusätzlich deren Lizenz-, Nutzungs- und Datenschutzbestimmungen.

15.3.2 Dies betrifft insbesondere Software und Dienste von DJI sowie anderer Hersteller.

 

15.4 Software- und Firmware-Updates

15.4.1 Hersteller können Software- oder Firmware-Updates jederzeit bereitstellen, ändern oder einstellen.

15.4.2 Solche Änderungen können insbesondere Funktionen, Kompatibilität, Leistungsumfang oder Nutzungsmöglichkeiten eines Produktes beeinflussen.

15.4.3 Die LW-Drones GmbH hat auf Inhalt, Umfang oder Zeitpunkt solcher Änderungen keinen Einfluss.

 

15.5 Aktivierung

15.5.1 Für bestimmte Produkte kann eine Registrierung, Aktivierung oder die Einrichtung eines Benutzerkontos beim jeweiligen Hersteller erforderlich sein.

15.5.2 Die Verantwortung für die ordnungsgemässe Registrierung sowie die Verwaltung der Zugangsdaten liegt beim Kunden.

 

15.6 Digitale Inhalte

15.6.1 Digitale Produkte, Lizenzschlüssel oder Softwaredownloads gelten mit der Bereitstellung des Downloads oder des Lizenzschlüssels als geliefert.

15.6.2 Nach erfolgter Bereitstellung besteht, soweit gesetzlich zulässig, kein Anspruch auf Rückgabe oder Rückerstattung, sofern kein gesetzlicher Gewährleistungsfall vorliegt.

 

15.7 Kompatibilität

15.7.1 Die LW-Drones GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass Software oder Firmware mit Produkten anderer Hersteller oder mit kundenseitig veränderten Systemen kompatibel ist.

 

15.8 Haftung für Drittsoftwar

15.8.1 Die LW-Drones GmbH haftet nicht für Störungen, Einschränkungen oder Funktionsänderungen, welche durch Software, Firmware, Cloud-Dienste oder digitale Angebote Dritter verursacht werden, soweit gesetzlich zulässig.

 

15.9 Datensicherung

15.9.1 Vor der Installation von Software oder Firmware sowie vor Reparaturen oder Wartungsarbeiten hat der Kunde sämtliche Daten eigenständig zu sichern.

15.9.2 Die LW-Drones GmbH haftet nicht für Datenverluste, Konfigurationsänderungen oder den Verlust von Benutzerkonten, soweit diese nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurden.

 

16. Dokumentationen, Planungsunterlagen und geistiges Eigentum

16.1 Geltungsbereich

16.1.1 Dieser Artikel gilt für sämtliche von der LW-Drones GmbH erstellten Dokumentationen, Konzepte, Betriebsunterlagen, Risikoanalysen, Schulungsunterlagen sowie sonstigen technischen oder organisatorischen Ausarbeitungen.

 

16.2 Eigentum

16.2.1 Sämtliche durch die LW-Drones GmbH erstellten Dokumente bleiben, unabhängig von ihrer Überlassung an den Kunden, geistiges Eigentum der LW-Drones GmbH, sofern gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

Hierzu gehören insbesondere:

  • Operations Manuals (OM)

  • Concept of Operations (ConOps)

  • SORA-Dokumentationen

  • PDRA-Unterlagen

  • Risikoanalysen

  • Checklisten

  • Schulungsunterlagen

  • Präsentationen

  • Formulare

  • Einsatzkonzepte

  • Grafiken

  • Zeichnungen

  • Berechnungen

  • Tabellen

  • technische Dokumentationen

  • Arbeitsanweisungen

  • digitale Dateien

 

16.3 Nutzungsrecht

16.3.1 Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, nicht ausschliessliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht an den für ihn erstellten Unterlagen.

16.3.2 Das Nutzungsrecht beschränkt sich ausschliesslich auf den vertraglich vereinbarten Zweck.

 

16.4 Weitergabe

Ohne vorherige schriftliche Zustimmung der LW-Drones GmbH dürfen die Unterlagen weder ganz noch teilweise:

  • vervielfältigt,

  • veröffentlicht,

  • verkauft,

  • vermietet,

  • Dritten überlassen,

  • im Internet veröffentlicht,

  • für andere Unternehmen verwendet,

  • verändert oder bearbeitet

werden, soweit gesetzlich nichts anderes vorgeschrieben ist.

 

16.5 Änderungen durch den Kunden

Verändert oder ergänzt der Kunde Unterlagen der LW-Drones GmbH eigenständig oder durch Dritte, übernimmt die LW-Drones GmbH hierfür keinerlei Verantwortung oder Haftung.

 

16.6 Gesetzesänderungen

Gesetzliche Vorschriften, behördliche Anforderungen sowie technische Standards können sich jederzeit ändern.

Die LW-Drones GmbH übernimmt keine Gewähr dafür, dass bereits erstellte Dokumentationen dauerhaft den jeweils aktuellen gesetzlichen oder behördlichen Anforderungen entsprechen.

Eine Aktualisierung erfolgt nur aufgrund eines gesonderten Auftrags.

 

16.7 Behördliche Verfahren

Die Verwendung der durch die LW-Drones GmbH erstellten Dokumentationen gegenüber Behörden erfolgt in eigener Verantwortung des Kunden.

Entscheidungen von Behörden, insbesondere des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), EASA oder anderer nationaler oder internationaler Stellen, liegen ausserhalb des Einflussbereichs der LW-Drones GmbH.

 

16.8 Urheberrecht

Sämtliche Urheberrechte sowie sämtliche weiteren Rechte des geistigen Eigentums verbleiben bei der LW-Drones GmbH beziehungsweise beim jeweiligen Rechteinhaber.

 

16.9 Wiederverwendung von Vorlagen

16.9.1 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, allgemeine Erfahrungen, Methoden, Strukturen, Berechnungsmodelle, Vorlagen und standardisierte Inhalte, welche im Rahmen eines Projektes entwickelt oder verwendet wurden, auch für andere Projekte oder Kunden zu nutzen, sofern dadurch keine vertraulichen Informationen oder personenbezogenen Daten des Auftraggebers offengelegt werden.

 

17. Vertraulichkeit

17.1 Grundsatz

17.1.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche im Zusammenhang mit der Geschäftsbeziehung erhaltenen vertraulichen Informationen vertraulich zu behandeln und ausschliesslich zur Durchführung des jeweiligen Vertragsverhältnisses zu verwenden.

 

17.2 Vertrauliche Informationen

17.2.1 Als vertrauliche Informationen gelten insbesondere:

  • technische Unterlagen;

  • Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse;

  • Preis- und Kalkulationsgrundlagen;

  • Angebote;

  • Verträge;

  • Planungsunterlagen;

  • Dokumentationen;

  • Konstruktionszeichnungen;

  • Software;

  • Quell- und Konfigurationsdaten;

  • Kunden- und Lieferantendaten;

  • Projektinformationen;

  • Zugangsdaten;

  • nicht öffentlich zugängliche Informationen.

 

17.3 Ausnahmen

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen,

  • die bereits allgemein bekannt sind;

  • die ohne Verstoss gegen diese Vereinbarung öffentlich bekannt werden;

  • die aufgrund gesetzlicher Vorschriften oder behördlicher Anordnung offengelegt werden müssen;

  • deren Offenlegung zur Durchsetzung oder Verteidigung eigener Rechtsansprüche erforderlich ist.

 

17.4 Weitergabe an Dritte

Eine Weitergabe vertraulicher Informationen an Dritte ist nur zulässig,

  • soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist,

  • aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen erfolgt oder

  • die andere Vertragspartei vorher schriftlich zugestimmt hat.

 

17.5 Mitarbeitende und Beauftragte

Die Vertragsparteien stellen sicher, dass auch ihre Mitarbeitenden, Beauftragten und beigezogenen Dritten einer angemessenen Vertraulichkeitspflicht unterstehen.

 

17.6 Dauer

Die Verpflichtung zur Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses weiter, solange die betreffenden Informationen nicht rechtmässig öffentlich bekannt geworden sind.

 

18. Exportkontrolle, Sanktionen und Endverwendung

18.1 Geltungsbereich

18.1.1 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren schweizerischen sowie, soweit einschlägig, internationalen Exportkontroll-, Zoll-, Embargo- und Sanktionsvorschriften einzuhalten.

18.1.2 Dies gilt insbesondere für die Ausfuhr, Wiederausfuhr, Weitergabe oder sonstige Verwendung von Produkten, Software, Technologien und technischen Unterlagen.

 

18.2 Ausfuhr ins Ausland

18.2.1 Bei Lieferungen ausserhalb der Schweiz ist der Kunde für die Einhaltung der im Bestimmungsland geltenden Einfuhr-, Zulassungs-, Registrierungs- und Nutzungsvorschriften verantwortlich, sofern diese nicht ausdrücklich von der LW-Drones GmbH übernommen werden.

18.2.2 Der Kunde trägt sämtliche im Zusammenhang mit der Einfuhr entstehenden Steuern, Zölle, Gebühren oder sonstigen öffentlichen Abgaben, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart wurde.

 

18.3 Weiterverkauf und Weitergabe

18.3.1 Der Kunde verpflichtet sich, Produkte der LW-Drones GmbH nicht unter Verstoss gegen anwendbare Exportkontroll-, Embargo- oder Sanktionsvorschriften an Dritte weiterzugeben oder auszuführen.

18.3.2 Der Kunde wird Produkte weder unmittelbar noch mittelbar für Zwecke verwenden oder weitergeben, deren Nutzung nach anwendbarem Recht verboten ist.

 

18.4 Mitwirkungspflicht

18.4.1 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, vom Kunden die zur Erfüllung gesetzlicher Export- oder Zollvorschriften erforderlichen Auskünfte und Unterlagen zu verlangen.

18.4.2 Verweigert der Kunde diese Mitwirkung oder bestehen begründete Zweifel an der Rechtmässigkeit der Lieferung, ist die LW-Drones GmbH berechtigt, die Lieferung bis zur Klärung auszusetzen oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern dies gesetzlich zulässig ist.

 

18.5 Gesetzliche Beschränkungen

18.5.1 Die LW-Drones GmbH ist nicht verpflichtet, Lieferungen oder Leistungen auszuführen, soweit deren Durchführung gegen schweizerisches oder anwendbares internationales Recht verstossen würde.

 

19. Datenschutz

19.1 Grundsatz

19.1.1 Die LW-Drones GmbH bearbeitet Personendaten im Einklang mit den anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen, insbesondere dem Schweizer Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) sowie der dazugehörigen Verordnung.

 

19.2 Zweck der Datenbearbeitung

19.2.1 Personendaten werden insbesondere bearbeitet, soweit dies erforderlich ist für:

  • die Anbahnung und Abwicklung von Verträgen;

  • die Lieferung von Waren;

  • die Erbringung von Dienstleistungen;

  • Reparatur-, Garantie- und Serviceleistungen;

  • Schulungen und Beratungen;

  • die Rechnungsstellung und Zahlungsabwicklung;

  • die Erfüllung gesetzlicher Pflichten;

  • die Kommunikation mit Kunden.

 

19.3 Weitergabe von Personendaten

19.3.1 Personendaten werden nur insoweit an Dritte weitergegeben, als dies zur Vertragserfüllung erforderlich ist oder eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

19.3.2 Eine Weitergabe kann insbesondere erfolgen an:

  • Versand- und Logistikunternehmen;

  • Zahlungsdienstleister;

  • Hersteller oder autorisierte Servicepartner im Rahmen von Garantie-, Reparatur- oder Supportleistungen;

  • IT-, Hosting- und Cloud-Dienstleister;

  • Behörden, soweit eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

19.4 Hersteller- und Serviceleistungen

19.4.1 Soweit für Garantie-, Reparatur-, Aktivierungs- oder Supportleistungen erforderlich, können Personendaten und gerätebezogene Informationen an den jeweiligen Hersteller oder autorisierte Servicepartner übermittelt werden.

19.4.2 Die Bearbeitung richtet sich ergänzend nach den Datenschutzbestimmungen des jeweiligen Herstellers.

 

19.5 Datensicherheit

19.5.1 Die LW-Drones GmbH trifft angemessene technische und organisatorische Massnahmen, um Personendaten vor unbefugtem Zugriff, Verlust, Missbrauch oder unzulässiger Veränderung zu schützen.

 

19.6 Rechte der betroffenen Personen

19.6.1 Betroffene Personen haben im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen insbesondere Anspruch auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Bearbeitung sowie weitere gesetzlich vorgesehene Rechte.

 

19.7 Datenschutzerklärung

19.7.1 Weitere Informationen über Art, Umfang und Zweck der Bearbeitung von Personendaten sind in der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der LW-Drones GmbH enthalten.

19.7.2 Die jeweils gültige Datenschutzerklärung ist auf der Website der LW-Drones GmbH abrufbar und bildet einen ergänzenden Bestandteil der Geschäftsbeziehung.

 

20. Compliance, Integrität und gesetzeskonformes Verhalten

20.1 Grundsatz

20.1.1 Die LW-Drones GmbH verpflichtet sich zu einem rechtmässigen, integrem und verantwortungsvollen Geschäftsverhalten.

20.1.2 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche auf das Vertragsverhältnis anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen einzuhalten.

 

20.2 Einhaltung gesetzlicher Vorschriften

20.2.1 Der Kunde ist für die Einhaltung sämtlicher auf die Nutzung der erworbenen Produkte oder Dienstleistungen anwendbaren gesetzlichen Vorschriften verantwortlich.

20.2.2 Dies umfasst insbesondere Vorschriften des Luftfahrtrechts, Umweltrechts, Arbeitsschutzes, Datenschutzes sowie weiterer einschlägiger gesetzlicher Bestimmungen.

 

20.3 Luftfahrtrechtliche Vorschriften

20.3.1 Der Betrieb unbemannter Luftfahrzeuge erfolgt ausschliesslich in der Verantwortung des jeweiligen Betreibers beziehungsweise Fernpiloten.

20.3.2 Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche anwendbaren Vorschriften des Bundesamts für Zivilluftfahrt (BAZL), der EASA sowie weiterer zuständiger Behörden einzuhalten.

20.3.3 Die Verantwortung für erforderliche Registrierungen, Bewilligungen, Betriebsgenehmigungen, Versicherungen sowie den sicheren Betrieb der Luftfahrzeuge liegt ausschliesslich beim Kunden.

 

20.4 Produktsicherheit

20.4.1 Der Kunde verpflichtet sich, die Produkte ausschliesslich entsprechend den Herstellerangaben sowie den geltenden Sicherheitsvorschriften zu verwenden.

20.4.2 Sicherheitsrelevante Veränderungen, Manipulationen oder Umbauten dürfen nur vorgenommen werden, sofern diese gesetzlich zulässig und vom Hersteller freigegeben sind.

 

20.5 Korruptions- und Bestechungsverbot

20.5.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich, sämtliche anwendbaren Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption, Bestechung und unzulässigen Vorteilsgewährungen einzuhalten.

20.5.2 Keine Vertragspartei darf im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis unzulässige Vorteile anbieten, versprechen, gewähren oder annehmen.

 

20.6 Geldwäscherei und Sanktionen

20.6.1 Die Vertragsparteien verpflichten sich zur Einhaltung der anwendbaren Vorschriften zur Bekämpfung der Geldwäscherei sowie der geltenden Sanktions- und Embargobestimmungen.

 

20.7 Zusammenarbeit mit Behörden

20.7.1 Gesetzlich vorgeschriebene Auskünfte gegenüber zuständigen Behörden bleiben vorbehalten.

20.7.2 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, gesetzlich erforderliche Massnahmen zu treffen oder Auskünfte zu erteilen, soweit hierzu eine gesetzliche Verpflichtung besteht.

 

20.8 Verstösse

20.8.1 Verstößt eine Vertragspartei schwerwiegend gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen wesentliche Bestimmungen dieser AGB und ist eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses dadurch unzumutbar, ist die andere Vertragspartei berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen oder vom Vertrag zurückzutreten, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

 

20.9 Salvatorischer Vorbehalt

20.9.1 Die in diesem Artikel geregelten Verpflichtungen gelten nur insoweit, als sie mit dem anwendbaren Recht vereinbar sind und keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.

 

21. Höhere Gewalt

21.1 Grundsatz

21.1.1 Keine Vertragspartei haftet für die Nichterfüllung oder verspätete Erfüllung ihrer vertraglichen Verpflichtungen, soweit diese auf Ereignisse höherer Gewalt zurückzuführen ist.

21.1.2 Als höhere Gewalt gelten Ereignisse, die ausserhalb des Einflussbereichs der betroffenen Vertragspartei liegen, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren und auch bei Anwendung der gebotenen Sorgfalt nicht verhindert oder überwunden werden konnten.

 

21.2 Ereignisse höherer Gewalt

Als Ereignisse höherer Gewalt gelten insbesondere, jedoch nicht abschliessend:

  • Naturkatastrophen;

  • Hochwasser;

  • Sturm;

  • Blitzschlag;

  • Erdbeben;

  • Feuer;

  • Pandemien und Epidemien;

  • Krieg;

  • Terrorismus;

  • innere Unruhen;

  • Streiks oder rechtmässige Arbeitskämpfe;

  • behördliche Massnahmen;

  • Import- oder Exportverbote;

  • Zollverzögerungen;

  • Lieferengpässe beim Hersteller;

  • Materialknappheit;

  • Transportstörungen;

  • Cyberangriffe;

  • länger andauernde Strom- oder Telekommunikationsausfälle;

  • sonstige vergleichbare Ereignisse.

 

21.3 Folgen

21.3.1 Die Erfüllung der betroffenen Vertragspflichten wird für die Dauer des Ereignisses höherer Gewalt sowie einer angemessenen Anlaufzeit ausgesetzt.

21.3.2 Liefer- und Leistungsfristen verlängern sich entsprechend.

 

21.4 Informationspflicht

21.4.1 Die betroffene Vertragspartei informiert die andere Vertragspartei innert angemessener Frist über das Vorliegen sowie das voraussichtliche Ende des Ereignisses höherer Gewalt, soweit dies möglich und zumutbar ist.

 

21.5 Rücktritt

21.5.1 Dauert das Ereignis höherer Gewalt länger als drei Monate an und ist eine Vertragserfüllung dadurch dauerhaft erheblich beeinträchtigt, ist jede Vertragspartei berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten.

21.5.2 Bereits erbrachte Leistungen sind nach den gesetzlichen Bestimmungen abzurechnen.

 

21.6 Ausschluss weitergehender Ansprüche

21.6.1 Schadenersatz- oder Entschädigungsansprüche wegen Verzögerungen oder Nichterfüllung infolge höherer Gewalt sind ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

 

22. Gerichtsstand und anwendbares Recht

22.1 Anwendbares Recht

22.1.1 Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen der LW-Drones GmbH und dem Kunden unterstehen ausschliesslich materiellem Schweizer Recht.

22.1.2 Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG / Wiener Kaufrecht) findet keine Anwendung.

22.1.3 Soweit einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht anwendbar sind, treten an deren Stelle die entsprechenden zwingenden gesetzlichen Bestimmungen. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bleibt hiervon unberührt.

 

22.2 Gerichtsstand

22.2.1 Soweit gesetzlich zulässig, ist für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis das sachlich zuständige Gericht am Sitz der LW-Drones GmbH ausschliesslich zuständig.

22.2.2 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, ihre Ansprüche nach ihrer Wahl auch am Wohn- oder Geschäftssitz des Kunden oder vor jedem anderen gesetzlich zuständigen Gericht geltend zu machen.

22.2.3 Für Konsumentinnen und Konsumenten gelten ausschliesslich die zwingenden Gerichtsstände gemäss Schweizer Recht.

 

22.3 Aussergerichtliche Streitbeilegung

22.3.1 Die Vertragsparteien bemühen sich, Meinungsverschiedenheiten im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis nach Möglichkeit zunächst durch direkte Verhandlungen und im gegenseitigen Einvernehmen beizulegen.

22.3.2 Die Inanspruchnahme gerichtlicher oder gesetzlich vorgesehener aussergerichtlicher Rechtsmittel bleibt hiervon unberührt.

 

23. Schlussbestimmungen

23.1 Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

23.1.1 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern oder zu ergänzen.

23.1.2 Für das jeweilige Vertragsverhältnis gilt die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

 

23.2 Schriftform

23.2.1 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder zum zugrunde liegenden Vertrag bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, soweit das Gesetz keine strengere Form vorschreibt.

23.2.2 Die Schriftform ist auch durch elektronische Kommunikation, insbesondere per E-Mail, erfüllt, sofern nicht zwingende gesetzliche Vorschriften eine andere Form verlangen.

 

23.3 Übertragung von Rechten und Pflichten

23.3.1 Der Kunde darf Rechte oder Pflichten aus dem Vertragsverhältnis nur mit vorgängiger schriftlicher Zustimmung der LW-Drones GmbH auf Dritte übertragen.

23.3.2 Die LW-Drones GmbH ist berechtigt, Rechte und Pflichten aus dem Vertragsverhältnis auf verbundene Unternehmen oder Rechtsnachfolger zu übertragen, sofern dadurch die berechtigten Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

 

23.4 Salvatorische Klausel

23.4.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht anwendbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

23.4.2 Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige gesetzlich zulässige Regelung als vereinbart, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

 

23.5 Inkrafttreten

23.5.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten am 16.07.2026  in Kraft und ersetzen sämtliche früheren Versionen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen der LW-Drones GmbH.

Cormorant Garamond is a classic font with a modern twist. It's easy to read on screens of every shape and size, and perfect for long blocks of text.

bottom of page